Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Aisek Biking – Premium Bike Tour Operations
Stand: [07.07.2026]
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen der Aisek Biking (nachfolgend „Aisek Biking”) gegenüber Unternehmern im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (UGB), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
1.2 Diese AGB gelten insbesondere für sämtliche Leistungen im Bereich:
- Ride Support
- Ride Support Pro
- Tour Operations
- Bike Preparation
- Technischer Tour-Support
- Operative Unterstützung von Fahrradtouren
- Zusatzleistungen sowie Partnerleistungen
1.3 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn Aisek Biking deren Geltung ausdrücklich schriftlich bestätigt.
2. Vertragsabschluss
2.1 Sämtliche Anfragen über die Website, per E-Mail oder telefonisch sind unverbindlich.
2.2 Ein Vertrag kommt ausschließlich durch die schriftliche Angebotsbestätigung von Aisek Biking oder die schriftliche Annahme eines Angebots durch den Auftraggeber zustande.
2.3 Terminreservierungen stehen stets unter dem Vorbehalt der personellen und betrieblichen Verfügbarkeit.
3. Leistungsumfang
3.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot.
3.2 Aisek Biking stellt qualifizierte Tour Support Specialists zur operativen Unterstützung von geführten Fahrradtouren bereit.
3.3 Die Leistungen können insbesondere umfassen:
- Gästebetreuung
- Schlussfahrer (Rear Rider)
- Gruppenmanagement
- Kommunikation mit Guide und Veranstalter
- Erste Hilfe im Rahmen der vorhandenen Ausbildung
- kleinere Fahrradreparaturen
- Reifenpannenhilfe
- Schlauchwechsel (je nach gebuchtem Paket)
- Unterstützung bei organisatorischen Abläufen
- Vorbereitung und Nachbereitung von Fahrrädern
- Qualitätskontrolle
- Akku-Management
- Dokumentation von Vorfällen
3.4 Nicht Bestandteil der Leistungen sind insbesondere:
- medizinische Versorgung über Erste Hilfe hinaus
- umfangreiche Fahrradreparaturen
- Transport beschädigter Fahrräder (sofern nicht ausdrücklich vereinbart)
- Durchführung touristischer Führungen
4. Ride Support
Ride Support beinhaltet die operative Unterstützung während der Tour.
Hierzu zählen insbesondere:
- Betreuung der Gäste
- Gruppenabsicherung
- Unterstützung des Tour Guides
- Erste Hilfe
- kleinere technische Unterstützung
- Kommunikation
- Sicherheitsunterstützung
5. Ride Support Pro
Ride Support Pro umfasst sämtliche Leistungen von Ride Support sowie zusätzlich:
- Reifenpannenservice
- Schlauchwechsel
- erweitertes Werkzeug
- technische Unterstützung zur Fortsetzung der Tour
Verbrauchte Ersatzteile werden gesondert verrechnet.
6. Tour Operations
Tour Operations umfasst sämtliche Leistungen von Ride Support Pro sowie zusätzlich:
- Vorbereitung der Fahrräder
- Qualitätskontrolle
- Akku-Management
- Nachbereitung
- operative Koordination
- weitere individuell vereinbarte Leistungen
7. Zusatzleistungen
Zusatzleistungen wie
- Bike Rental
- Bike Seller
- Bike Mechanics
- Tour Guides
- Reiselogistik
werden durch sorgfältig ausgewählte Partnerunternehmen erbracht. Wenn die Bezahlung der Leistung über Aisek Biking erfolgt, dann wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr verrechnet.
Sofern Leistungen durch Dritte erbracht werden, gelten zusätzlich deren Vertragsbedingungen.
8. Preise und Zahlungsbedingungen
8.1 Es gelten ausschließlich die im Angebot ausgewiesenen Preise.
8.2 Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
8.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
8.4 Aisek Biking ist berechtigt, angemessene Anzahlungen zu verlangen.
8.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß österreichischem Recht.
9. Buchungen
9.1 Buchungen erfolgen ausschließlich nach schriftlicher Bestätigung.
9.2 Kurzfristige Buchungen werden nach Möglichkeit berücksichtigt, können jedoch nicht garantiert werden.
9.3 Änderungen hinsichtlich Zeit, Treffpunkt oder Tourdauer sind unverzüglich mitzuteilen.
10. Umbuchungen
Umbuchungen werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
Etwaige Mehrkosten werden gesondert verrechnet.
11. Stornierungen
11.1 Eine kostenfreie Stornierung ist bis spätestens 48 Stunden vor Tourbeginn möglich.
11.2 Erfolgt die Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Tourbeginn, ist eine bereits geleistete Anzahlung nicht rückerstattbar.
11.3 Bereits entstandene Fremdkosten oder reservierte Zusatzleistungen können zusätzlich verrechnet werden.
12. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich,
- vollständige Tourinformationen bereitzustellen,
- Treffpunkte rechtzeitig bekanntzugeben,
- Änderungen unverzüglich mitzuteilen,
- einen Ansprechpartner während der Tour bereitzustellen,
- die Teilnehmer über notwendige Voraussetzungen zu informieren.
13. Sicherheit
13.1 Die Sicherheit sämtlicher Teilnehmer hat höchste Priorität.
13.2 Den Anweisungen des Tour Guides sowie der Tour Support Specialists ist Folge zu leisten.
13.3 Aisek Biking behält sich vor, Leistungen einzuschränken oder abzubrechen, sofern eine sichere Durchführung der Tour nicht gewährleistet werden kann.
14. Erste Hilfe
Die Mitarbeiter von Aisek Biking leisten Erste Hilfe ausschließlich im Rahmen ihrer jeweiligen Ausbildung.
Eine medizinische Behandlung oder ärztliche Versorgung ist nicht Bestandteil der Leistungen.
15. Wetter
Bei extremen Wetterbedingungen wie
- Gewitter
- Sturm
- Hochwasser
- Naturereignissen
kann die Durchführung einer Tour verschoben, angepasst oder abgesagt werden.
Die Entscheidung erfolgt im Interesse der Sicherheit aller Beteiligten.
16. Haftung
16.1 Aisek Biking haftet ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, soweit gesetzlich zulässig.
16.2 Keine Haftung besteht insbesondere für Schäden aufgrund von:
- Witterung
- Straßenverhältnissen
- Verhalten Dritter
- Verhalten von Teilnehmern
- Verletzungen von Teilnehmern
- technischen Defekten fremder Fahrräder
- höherer Gewalt
16.3 Die Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
17. Höhere Gewalt
Kann eine Leistung aufgrund höherer Gewalt nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden, entstehen hieraus keine Schadenersatzansprüche.
Hierzu zählen insbesondere:
- Naturkatastrophen
- Pandemien
- behördliche Maßnahmen
- Streiks
- Unfälle
- sonstige unvorhersehbare Ereignisse.
18. Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten.
19. Geistiges Eigentum
Sämtliche von Aisek Biking entwickelten Konzepte, Standards, SOPs, Dokumentationen und Arbeitsunterlagen, insbesondere The Aisek Standard™, bleiben geistiges Eigentum von Aisek Biking und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben oder für eigene Zwecke verwendet werden.
20. Schlussbestimmungen
20.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen sowie des UN-Kaufrechts.
20.2 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Aisek Biking.
20.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt jene gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Aisek Biking
Premium Bike Tour Operations
Wien, Österreich
Diese AGB gelten für sämtliche Angebote und Leistungen von Aisek Biking, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
